Häufige Fragen haben wir hier zusammengefasst...
Wissenswertes über Bifokalbrillen.
Hier heißt es – verzichten Sie nicht auf Qualität und Sehkomfort! Denn eine Entspiegelung absorbiert störende Lichtreflexe auf Ihren Brillengläsern. Diese treten überall auf. Sei es eine Lampe beim Lesen, oder die Scheinwerfer entgegenkommender Fahrzeuge beim Autofahren. Sie fühlen sich dadurch weniger geblendet und sehen auch deutlich klarer.
Sie bewirkt das je nach Art der Entspiegelung bis zu 99,7% Licht durch das Brillenglas an unser Auge gelangt.
Hinzu kommt ein kosmetischer Vorteil, der Ihre Brille Wertiger und Ihrer Augen deutlicher erscheinen lässt.
Alle Brillengläser, ob Kunstoffglas oder Mineral, können mit unterschiedlichen Beschichtungen versehen werden.
Als Premium Veredelung empfehlen wir eine Hartschicht in Kombination mit einer Superentspiegelung, Antistatik und Lotus/Abperlbeschichtung – für eine noch schärfe Sicht.
Diese Ausstattung ist bei vielen unserer Brillengläser Standart.
Kurz gesagt – eigentlich nein. Denn wenn Sie die Ihre Bifokalbrille optimal für eine scharfe Sicht in der Ferne und für einen normalen Leseabstand von ca. 40cm eingestellt haben, so fehlt Ihnen eine scharfe Sicht mit Abstand zum Monitor in ca. 60-80cm Entfernung. Diese Distanz deckt eine Bifokalbrille nicht ab.
Sie würden also zusätzlich zu Ihrer bisherigen Brille eine Computerbrille benötigen.
Anders wäre es, wenn man das Leseteil in der Bifokalbrille für einen Leseabstand in ca. 60-80cm einstellt. Dann könnten Sie zwar durch ein unbequemes Kopfheben Ihren Monitor deutlich sehen, nicht aber Lesestücke die auf Ihrem Schreibtisch z.B. liegen in ca. 40cm. Dies schränkt diese Art von Gläsern ein.
Bei der Kurzsichtigkeit oder Myopie ist das Auge häufig zu lang gebaut oder der Brechungsindex der Hornhaut ist zu stark. Lichtstrahlen von außen treffen vor der Netzhaut zusammen und das Bild wird unscharf abgebildet.
Eine Kurzsichtigkeit kann nicht durch die Augenlinse ausgeglichen werden, sondern nur durch Brillengläser bzw. Kontaktlinsen. Dabei erreicht man das dieses einfallende Bild wieder direkt auf die Netzhaut projiziert wird.
Der Kurzsichtige hat aber den Vorteil, dass er meist ohne Brille besser in der Nähe sehen kann, als der Übersichtige. Außerdem trifft es ihn, je nach dem Grad der Kurzsichtigkeit, später mit einer Lesebrille.
Anders als bei der Lesebrille werden die Augen des Kurzsichtigen mit „Minus-Gläsern“ korrigiert.
Der Weitsichtige, richtig als Übersichtiger oder Hyperop bezeichnet, hat ein zu kurz gebautes Auge oder der Brechungsindex der Hornhaut ist zu schwach.
Die in das Auge treffenden Lichtstrahlen treffen sich „hinter der Netzhaut“. Man sieht rein theoretisch unscharf. Nun hat der junge Weitsichtige den Vorteil, das sich seine Augenlinse so verformen kann (in Richtung „+“), dass die Lichtstrahlen auf die Netzhaut gerückt werden. Dies ist jedoch vom Grad der Übersichtigkeit abhängig.
Ein Weitsichtiger merkt oft erst später, dass er eine Brille zur Korrektion benötigt. Je nach Alter kann dies durchaus lange ohne Brille funktionieren. Meist treten jedoch Probleme beim Lesen auf. Bei den hierfür eingesetzten Korrektionsgläsern wird oft fälschlicherweise von eine „Lesebrille“ gesprochen.
Den Übersichtigen trifft es meist eher mit der „richtigen“ Lesebrille. Hierfür werden zur Korrektion sogenannte „Plusgläser“ verwendet.
Der Astigmatismus wird auch als „Stabsichtigkeit“ bezeichnet und hat seine Ursache in einer ungleichen Krümmung der Hornhaut des Auges. Verschiedene Linien (horizontal, vertikal oder schräg verlaufende Linien) werden nicht mehr deutlich wahrgenommen.
So sehen Sie z.B. einen Lichtpunkt nicht mehr als solchen, sondern er wirkt in einer Richtung etwas verzerrt.
Der Astigmatismus kann mit verschiedenen anderen Fehlsichtigkeiten verbunden sein. Diese sind z.B. Kurzsichtigkeit, Über- und Alterssichtigkeit.
Als erste Zeichen für den Astigmatismus verwechselt man ähnlich aussehende Zeichen, wie H, M oder N oder auch die „8“ mit der „0“. Liegt der Astigmatismus verbunden mit einer Kurz- oder Übersichtigkeit vor, so kann es darüber hinaus zur Augenermüdung oder zu Kopfschmerzen kommen.
Der Astigmatismus wird mit Hilfe sogenannter „torischer“ oder “zylindrischer” Brillengläser korrigiert. Die Kurven dieser Gläser gleichen die unterschiedliche Krümmung der Hornhaut aus und sind deshalb an ihrer unterschiedlichen Randdicke erkennbar.
Die Alterssichtigkeit oder auch Presbyopie bezeichnet, erfordert die sogenannte Lesebrille. In diesem Fall kann sich die Augenlinse nicht mehr richtig verformen (Akkomodieren), egal ob beim Normal-, Über- oder kurzsichtigen Menschen. Es findet keine Einstellung auf Nähe statt.
Ab ca. 40 Jahren tritt dieses Problem auf. Der Übersichtige und der Normalsichtige merkt dies eher als der Kurzsichtige. Die Ursache ist die, dass sich die Zellen in der sonst elastischen Augenlinse mit zunehmendem Alter verfestigen. Somit verändert sich im Alter auch mehr der Nahwert (verstärkt sich zunehmend).
Man korrigiert die Presbyopie oftmals mit sogenannten Pluslinsen, da die Nähe immer einen mathematischen Pluswert hat. Diesen bezeichnet man auch als „Addition zur Ferne“. So kann die Lesebrille beim Kurzsichtigen ab z.B. -3,5 dpt Ferne auch einen negativen Wert aber die Richtung „+“ haben, z.B. – 1,5 dpt (heißt auch: „-3,5 Add 2,00“).
Als Lesebrillen eignen sich sog. Halbbrillen, da man so oberhalb der Brille in die Ferne schauen kann. Außerdem gibt es Kombinationsmöglichkeiten zwischen Fern- und Lesebrille, etwa als Bifocal- oder Gleitsichtbrille.
Prismenbrillen oder prismatische Wirkungen werden manchmal verwendet, wenn eine Winkelfehlsichtigkeit oder ein leichtes Schielen zu einem anstrengenden Sehen führt. Bei einer Winkelfehlsichtigkeit handelt es sich um ein latentes (nicht sichtbares) Schielen, das zu einer Störung des beidäugigen Sehens führen kann. Oder es handelt sich um ein manifestes (sichtbares) Schielen, dem eine Störung des beidäugigen Sehens zugrunde liegt. Betroffene klagen Augen- und Kopfschmerzen, über Müdigkeit oder über ein gestörtes räumliches Sehen (Doppelbilder).
Prismen in Brillen gleichen diese Augenstellungsfehler aus und ermöglichen dem Träger ein beschwerdefreies Sehen. Hierzu wird in mindestens ein Brillenglas ein Prisma eingearbeitet, welches den Lichtstrahl so umlenkt, dass die Abbildung im Auge dort erfolgt, wo sich die korrespondierenden Netzhautstellen des abweichenden Auges befinden. Häufig werden diese Prismen mit der Korrektur anderer Sehschwächen, wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Alterssichtigkeit kombiniert werden.
Seit dem 11.04.2017 ist das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung auch für Brillen angepasst worden, nach dem die Krankenkassen wieder teilweise die Kosten für Sehhilfen übernehmen.
Allerdings werden Kosten nur für eine Minderheit der Fehlsichtigen übernommen und auch diese erhalten keine komplette Brille sondern lediglich Zuschüsse entsprechend der aktuell geltenden Festbeträge für Sehhilfen!
Die durch den Gesetzgeber beschlossene Ausweitung des Leistungsanspruchs gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nur bei Erwachsenen mit
• einer Kurzsichtigkeit von mehr als – 6,0 Dioptrien oder
• einer Weitsichtigkeit von mehr als + 6,0 Dioptrien oder
• einer „Hornhautverkrümmung“ (Astigmatismus) von mehr als 4,0 Dioptrien
oder
• einer schweren Sehbeeinträchtigung oder Blindheit der Stufe 1 auf beiden Augen trotz bestmöglicher Brillenkorrektur (Rest-Sehschärfe kleiner oder gleich 30% – trotz bestmöglicher Brillenkorrektur!) und sie bezieht sich auch nur auf die Versorgung mit Brillengläsern und Kontaktlinsen (letztere nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen!).
Für die Brillenfassung muss der Versicherte in jedem Fall selbst aufkommen, hierfür gibt es keinerlei Zuschüsse von der Krankenkasse!
Bei Kindern und Jugendlichen (bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag!) gilt die bisherige Regelung auch weiterhin, hier werden weiterhin Zuschüsse entsprechend der Festbeträge von den Krankenkassen übernommen.
Nach aktuellem Kenntnisstand benötigen Sie für die Erstversorgung eine Verordnung, bzw. ein Rezept des Arztes für Augenheilkunde. Ein erneuter Anspruch besteht für Versicherte, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, nur bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.